AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist für alle Angebote Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (Käufer) leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. § 1. Urheber- und Markenrecht Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheberund/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, so wird uns der Auftraggeber von Ansprüchen Dritter bzgl. dieser Urheber- und/oder Markenrechtsverletzungen freistellen. § 2. Zahlungsbedingungen Alle Rechnungen sind in bar nach der Montage zu begleichen. Rechnungen per Überweisung sind zahlbar, sofern nicht anders auf der Rechnung angegeben, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Ab dem 8. Tag befindet sich der Auftraggeber automatisch im Verzug. Es werden Verzugszinsen berechnet. Jede Mahnung wird mit je Euro 5,00 berechnet. zzgl. Verzugszinsen. Sollte nach der dritten Mahnung keine Zahlung erfolgen, wird der Vorgang automatisch an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Die Kosten einer notwendigen Rechtsverfolgung werden dem Auftraggeber auferlegt. Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass der vorbezeichnete Verzugsschaden geringer ausgefallen ist oder gar nicht erst entstanden ist. § 3. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor, die Ware wieder kostenpflichtig zu demontieren, sollte sich der Auftraggeber im Verzug befinden. Die Kosten für eine Demontage jeglicher Art der Leistung und bei grobem Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber/Schuldner in Rechnung gestellt. § 4. Reinigung / Untergründe Bringen Sie in Ihrem eigenen Interesse ein sauberes Fahrzeug mit. Von außen frisch gewaschen in der Waschstraße und von innen gut ausgesaugt. Aufgewirbelter Staub/Dreck vom Polster oder Boden könnte während der Montage aufgewirbelt werden und sich statisch angezogen, dauerhaft unter der Folie absetzen. Im Preis inbegriffen ist nur die gründliche Scheibenreinigung von innen, aber nicht die Fahrzeug Innen-/Außenreinigung selbst, dies ist Grundvoraussetzung für eine Scheibentönung. Entfernen Sie evtl. Hundehaare o.ä. unbedingt sorgfältig, insbesondere an den Scheibenrändern und an den Verkleidungen/Dachhimmel rundherum der zu tönenden Scheiben. Haare könnten von der Folie statisch angezogen werden und sind während der Montage kaum sichtbar. Hundebesitzer sollten daher sehr GRÜNDLICH reinigen. Sollten Sie alte Klebereste o.ä. auf den Scheiben haben oder hatten, so teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit. Das Entfernen alter Folie oder Kleberreste ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei Limousinen/Stufenheck Modellen mit feststehender Heckscheibe entfernen Sie bitte zuvor die hinteren Kopfstützen (speziell bei BMW) Saugen Sie bitte gründlich die Hutablage bis in den tiefsten Ecken ab und entfernen Sie evtl. vorhanden Haare jeglicher Art. JEDE Scheibe muss frei zugänglich sein. Auf manchen Oberflächen, speziell bei Folierung auf lackierten Oberflächen, kann es nach längerer Zeit zu Farbabweichungen kommen, was aufgrund von UV-Strahlung als völlig normal anzusehen ist. Wir übernehmen daher keinerlei Garantie/Sachmängelhaftung dafür, falls Schriften oder andere von uns angebrachte Folien wieder entfernt werden und es dabei zu Farbunterschieden oder sonstigen Schäden kommt. § 5. Allgemeines zur Montage von Auto Scheibentönung Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Scheibentönung völlig Staubfrei zu realisieren, da ja Ausführung reinste Handarbeit ist und in unserer atmosphärischen Umgebung, Staub vorhanden Ist. Wir weisen deshalb vorab darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel/Umwelteinflüsse (kleine weiße Pünktchen) erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt, insbesondere an den Rändern und wo Verkleidung teilweise sehr eng sind und diese nicht demontiert werden. Es können ausschließlich Glasscheiben beklebt werden. Für Kunststofffenster (z.B. Campingbus, Cabriolet, Smart Seitenfenster) kann keine Garantie übernommen werden, da es evtl. zu Reaktionen des Klebers mit dem Kunststoff führen kann und die Haltbarkeit und Blasenbildung entstehen kann. Bei Fahrzeugen ohne Siebdruckrand bleibt aus technischen Gründen ein ca. 2 mm schmaler, teilweise ungleichmäßiger Lichtspalt am Rand bestehen, dieser kann auch teilweise ungleichmäßig verlaufen, da hier die Folie nicht unter das Gummi geschoben werden kann, eine Verbindung der Folie mit dem Gummi ist gemäß ABG unzulässig. In einzelnen Fällen kann der Gummi-Rand gegen Aufpreis eingeschnitten werden. Bei Fahrzeugen mit Siebdruckrand (schwarzer und gepunkteter Rand) haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer oder gar nicht. Wir haben aber keinerlei Einfluss auf eine gleichmäßige Haftung am Siebdruckrand nach Austrocknung. Dieser Rand zeichnet sich im getrockneten Zustand als heller Rand aus. Das übertönen einer 3 Bremsleuchte ist gesetzlich verboten. Wir weisen deshalb hiermit daraufhin das dieses in bestimmten Fällen möglich ist, wir übernehmen aber keine Haftung für Probleme mit TÜV, Polizei, Versicherungen oder weiteren Dritten. Wir übernehmen in diesem Fall daher keinerlei Garantie/Gewährleistung für die Erneuerung der gesamten Heckscheibenfolie. Besonders an der zu tönenden Scheiben werden nach der Tönung selten wahr genommen Kratzer, die vorher nicht sichtbar wahren, durch den meist dunkel gewählten Grad der Tönung sind diese dann deutlich sichtbar und stammen daher nicht von der Montage. Die Folie ist kratzfest, jedoch nicht stoßfest, d.h. alles was Glas zerkratzen würde, beschädigt auch die Folie. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Werkzeugspuren nach der Tönung erkennbar bleiben können um die Folie hinter Verkleidungen/Ränder korrekt verlegen zu können. Diese sind aber meist nur von innen und bei sehr genauem Hinschauen gegen das Licht erkennbar und stellen keinen Mangel dar. In Einzelfällen kann es je nach Folien Wahl zu Beeinträchtigung von fest Installierten Telefonen oder Navigationsgeräten führen. § 6. Trocknung / Nachkontrolle / Reinigung Beobachten Sie Ihre Tönung in den ersten Tagen genau und beachten Sie bitte das Sie max. 1-2 Tage später nach vorheriger tel. Vereinbarung zur Nachkontrolle kommen sollten, da es völlig normal ist, dass einige Stellen noch einmal nachgearbeitet werden müssen. Eine Korrektur im getrockneten Zustand ist nicht mehr möglich und es besteht kein Garantieanspruch. Die Folie benötigt je nach Witterung ca. 1-4 Wochen zum Austrocknen. (je kälter umso länger) Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine verstellbaren Fenster, die getönt wurden. Innerhalb der ersten ca. 4 Wochen Bitte die Folie nicht reinigen. Für die zukünftige Reinigung verwenden Sie bitte keine ätzenden oder scheuernden Mittel. § 7. Entfernen von Scheibenfolie Beim Entfernen von Scheibenfolie an der Heckscheibe oder auch vereinzelte Seitenscheiben mit Antennen kommt es in äußerst seltenen Fällen zu Beeinträchtigungen und Risiken. Unter der Folie befindet sich ein Kleber, der vollflächig auf der Scheibe vorhanden ist und entfernt werden muss. Trotz äußerster Sorgfalt und einem speziellen Verfahren können aber spätere Beeinträchtigungen durch Beschädigungen einzelner oder mehrerer Heizdrähte/Antennen nicht ganz ausgeschlossen werden. Wir übernehmen keine Haftung für derartige Schäden. Wir haben darauf leider absolut keinen Einfluss. Um den Kleber zu erweichen wird ein spezielles Lösemittel verwendet, dies hat einen intensiven Eigengeruch, der aber nach einiger Zeit verfliegt und nicht Gesundheitsschädlich ist. So wie bei der Montage wird auch bei der Demontage von Folie reichlich Wasser benötigt. Hierbei kann trotz Abdeckung Wasser in geringen Mengen über Türverkleidungen etc. laufen, was aber wieder rückstandlos trocknet. In seltenen Fällen bleiben Wasserränder zurück, was darauf zurück zu führen ist, das die betroffenen Stellen verschmutzt waren. Diese lassen sich aber später mit einem feuchten Tuch leicht ausreiben. § 8. Fahrzeugelektrik und Funktionsfähigkeiten Die Folie wird und muss immer mit Wasser montiert werden. Wir haben natürlich nur über die werkseitigen Bedingungen des Fahrzeuges Kenntnis, wo sich z.B. bestimmte Elektronik befindet und bitten Sie uns unbedingt darüber in Kenntnis zu setzen, ob bauliche Veränderungen in unserem Arbeitsbereich der Tönung vorgenommen wurden. d.h. sollten Kabel, Lautsprecher Soundsysteme o.ä. teilweise versteckt eingebaut sein, müssen ggf. entsprechende Vorkehrungen getroffen werden um deren Beschädigung durch Wasser zu vermeiden. Bei Missachtung können wir keine Haftung für Folgeschäden übernehmen. § 9 Vor-Ort-Service Der "Vor-Ort-Service" an Ihrem Wunschort ist bis 50Km ab Geschäftssitz (54619 Großkampenberg) für sie kostenlos, jede weitere Km wird mit 0,30 Cent in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Beachten Sie bitte das evtl. Nacharbeiten erforderlich sein können und wenn diese nicht von Ihnen nach Einweisung ausgeführt werden, eine neue An,-Abfahrt, Fahrzeugpauschale berechnet werden muss. Voraussetzung für die Vor-Ort-Montage ist eine saubere, staubfreie geräumige Werkstatt/Garage etc. mit Stromanschluss und min. 15 Grad Celsius erforderlich. Eine Montage im freien ist nicht möglich. § 10. Gebäudeverglasung Die Montage erfolgt bei Isolierglasfenstern immer von außen, da bei einer Montage von innen die Scheibe aufgrund der Absorbierung der Sonnenstrahlen platzen könnte. Bei einer Innenverlegung mit Isolierglas auf Kundenwunsch übernehmen wir keine Gewährleistung für Folgeschäden. Da die Folie von außen geklebt wird, ist eine staubfreie Montage unmöglich und kann nicht gewährleistet werden. Die Folie benötigt je nach Witterung ca. 1-4 Wochen zum Austrocknen. (je kälter umso länger). Innerhalb der ersten ca. 4 Wochen Bitte die Folie nicht reinigen. Für die zukünftige Reinigung verwenden Sie bitte keine ätzenden oder scheuernden Mittel. § 11. KFZ Folierung (Teil- und Vollfolierung) Innerhalb 4 Wochen nach Bekleben sollte das Auto nicht mit Hochdruckreiniger gewaschen werden. Beim Benutzung von Hochdruckreiniger je nach Stärke Mindestabstand von 50 bis 100 cm einhalten und nicht an den Folienkanten ansetzen. Nach etwa 6 bis 8 Wochen je nach Witterung waschanlagenfest. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens von 3 Tagen nach Übergabe zu melden. Sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche. Wenn innerhalb von 14 Tagen Mängel (Blasenbildung) vorkommen, werden diese kostenlos beseitigt. Das Aufbringen von Heißwachs ist nicht gestattet. Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen. Überlappungen Staubeinschlüsse und Schnitte im Lack sind in manchen Fällen nicht auszuschließen. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten, was auf Fehler am Lack zurückzuführen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind. Folie kann nur auf Lackierten, Sauberen und Rostfreien Oberflächen verarbeitet werden. § 12. Terminvereinbarung Termine werden vom Eugen Jakobs verbindlich vergeben, Telefonisch oder per E-Mail. Terminverschiebungen oder Absagen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Die Absage oder Schiebung muss zur Sicherheit für beide Parteien in Schriftform, am besten und schnellsten per E-Mail erfolgen. Um Ausreden vor zu beugen, können Sie uns auch anrufen +4965598499030 und wir bestätigen Ihnen dann gerne die Absage schriftlich für Sie als Nachweis. Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass der vorbezeichnete Schaden geringer ausgefallen ist oder gar nicht erst entstanden ist. Absagen von weniger als 24 Stunden vor dem Termin, müssen wir Ihnen mit 35% des vereinbarten Preises für den Ausfall in Rechnung stellen. Dies erfolgt auch, wenn Ihr Termin aufgrund eines Defekt am Fahrzeug, massiver Unpünktlichkeit, Krankheit, Unfall, oder sonstigen Gründen nicht ausgeführt werden kann. Falsche Angaben werden als Betrugsversuch geahndet. § 13. Rechtliche Hinweise Scheibentönung / Sonnenblendstreifen Eine Autoscheibentönung darf aus rechtlichen Gründen erst ab der B-Säule erfolgen. Getönte Folien dürfen nicht an der Frontscheibe und an den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden. An der Heckscheibe dürfen getönte Folien nur angebracht werden, falls sich ein zweiter (intakter) Außenspiegel am Fahrzeug befindet. Tönungsfolien für Autoscheiben müssen gem. §22 a Abs.1 Nr.3 StVZO in einer Bauart (ABG) ausgeführt werden. Diesbezüglich ist der § 35 b Abs.2 StVZO zu berücksichtigen, der verlangt, dass für den Fahrer des Fahrzeuges ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein muss. Ein ausreichendes Sichtfeld gilt als gewährleistet, wenn sich die Sichtgrenze binnen eines Halbkreises mit 12m Radius (Sichthalbkreis von 180°) befindet. Außerdem müssen Frontscheiben mindestens 75% des Lichtes durchlassen, alle anderen Scheiben mindestens 70% Das Typ-und Prüfzeichen muss auf jedem Stück Folie gut erkennbar sein. Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Das Verklemmen oder Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung und/oder der Gummidichtung ist unzulässig. Die ABG ist immer im Fahrzeug mit zu führen. An Fahrzeugen mit serienmäßiger 3 Bremsleuchte in der Heckscheibe, ist es vorgeschrieben die Folie in diesem Bereich frei gelassen und die Folie auszuschneiden. Der Ausschnitt kann auch ungleichmäßig sein. Sonnenblendstreifen an der Windschutzscheibe dürfen in Deutschland genehmigungsfrei angebracht werden, wenn folgende Einschränkungen beachtet werden: Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 qm nicht überschreiten, es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein, die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben, die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 der StVZO geforderte freie Sicht muss sichergestellt sein.(Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein. § 14. Garantie/Gewährleistung Prinzipiell erklären Sie die Lieferung/Montage mit Zahlung der Rechnung als ordnungsgemäß anerkannt. Wenn ein Grund zur Reklamation besteht, wird der Mangel selbstverständlich, sofern berechtigt und nicht durch mutwillige Beschädigung von Personen o.ä. verursacht wurde, behoben. Für den Einbau haben Sie die gesetzlich vorgeschriebenen 2 Jahre Gewährleistung. In einem Fall der berechtigten Reklamation liegt die Haftung beim Hersteller. Dieser entscheidet letztendlich darüber ob hier ein Garantiefall vorliegt oder nicht. Jeder Mangel ist schriftlich anzuzeigen und zu dokumentieren. Die Vorlage der Originalrechnung ist zwingend erforderlich. Die Garantie/Gewährleistung entfällt nach nicht sachgemäßer Handhabe der Folien trotz Unterweisung durch uns. Welche Folie verbaut wurde ist anhand der ABG Nr. bei Scheibentönung auf der Folie oder auf der Rechnung zu entnehmen. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nur bei Vorlage der Original Rechnung. ▪ Die Gewährleistungsansprüche der Kunden werden auf das Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass vereinbart werden. ▪ Die Kostenregelung der § 465a BGB findet keine Anwendung, d.h. das Eugen Jakobs trägt nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung. ▪ Nachbesserung durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung. § 15. Reklamationen Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein können, müssen unverzüglich fotografisch und im Beisein des Anbieters schriftlich Dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich. § 16. Datenschutz Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden, wobei die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen beachtet werden, insbesondere die TelekommunikationsdienstunternehmenDatenschutzverordnung (TDSV). Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Die vom Auftraggeber angelieferten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. In einigen Fällen erlauben wir uns Fotos der Arbeiten als Referenzbild im Internet auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Der Auftraggeber erteilt uns bereits jetzt eine unbeschränkte Nutzung bzgl. dieser Bilder. Sollte jedoch der Auftraggeber dies nicht wünschen, so ist uns dieses schriftlich mitzuteilen. § 17. Vertragliches Rücktrittsrecht Der Anbieter ist nach den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dazu zählen insbesondere: ▪ Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer ▪ Technische Störungen unserer Druckmaschinen ▪ Ungeeignete Grafikdateien des Auftraggebers (Auflösung, Schriftarten, fehlende Farbangaben) ▪ Ungeeigneter Zustand des Objektes (z.B. Kfz) § 18. Haftungsausschluss Der Anbieter haftet - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - nicht für das Abhandenkommen und die Beschädigung von im Fahrzeug belassenen Gegenständen, soweit diese ihm nicht ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben worden sind. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder für Schäden an Fahrzeugen oder sonstigen bearbeiteten Gegenständen, die zum vereinbarten oder angekündigten Liefertermin nicht abgeholt wurden und für die keine Einstellgebühr berechnet wurde. § 19. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt. Wir sind berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit wir uns für die Erbringung einer Leistung verbürgen. §306 BGB. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Geschäftssitz des Anbieters. Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von Eugen Jakobs (JakobsFolientechnik) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Stand: 27 November 2019 – Eugen Jakobs (JakobsFolientechnik) Diehlenweg 1, 54619 Großkampenberg